Fotostudio mieten in Villingen-Schwenningen

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Mietanfrage Fotostudio

1. Vertragsparteien


Vermieter:

Arek Sawko & Sebastian Klingk
Villinger Str. 35/1 · 78054 Villingen-Schwenningen

Kontakt Arek Sawko – Mobil: 0163 2033235 · E-Mail: arek@studiovs.de
Kontakt Sebastian Klingk – Mobil: 0151 29118685 · E-Mail: sebastian@studiovs.de

Mieter:


2. Mietgegenstand

Vermietet wird das Fotostudio des Vermieters im 2. Obergeschoss (ca. 130 m²) mit dem WC und Umkleideraum in 78054 Villingen-Schwenningen, Villinger Str. 35/1. Das Büro des Vermieters ist davon ausgeschlossen. Die Studioblitzanlage von Hensel, sowie allen Lichtformer sind inklusive. Das Mietstudio kann für Arbeiten im Bereich der Sach- und Peoplefotografie (bis Akt) genutzt werden.

3. Zusätzliche Mietgegenstände

Für die Benutzung von anderen Gegenständen (Requisiten, Kaffeemaschine, Nebelmaschine, Computer usw.) bedarf es einer separaten Absprache/Erlaubnis vom Vermieter.

4. Räumlichkeiten

Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z. B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.


5. Preisübersicht

Bitte wählen Sie hier die Art der Nutzung. Die Preise im Rechner unten passen sich automatisch an:

5.1 Mietpreise: Die Preise richten sich nach der gewählten Nutzungsart und der Mietdauer. Überziehung der Endzeit (Overtime) wird im 15 Minuten Takt zu je 7,- Euro (bei privater Nutzung) bzw. 9,- Euro (bei gewerblicher Nutzung) abgerechnet. Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 2 Stunden. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 12 Stunden. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte.

5.2 Verbrauchsmaterialien:
Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 2,70m Breite betragen 8,00 Euro pro laufenden Meter. Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 3,50m Breite betragen 12,00 Euro pro laufenden Meter. Nutzt der Mieter bereits verschmutzten Hintergrundkarton, so wird dieser nicht in Rechnung gestellt. Wurde der Hintergrundkarton jedoch so beschädigt (Riss, Loch o.ä.), dass er entsorgt werden muss, werden diese Meter bis zur Beschädigung in Rechnung gestellt.

5.3 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch, wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.

5.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt. Als Stundenmietsatz des Studios gelten die unter Punkt 5.1 genannten Preise.

5.5 Der Mieter ist verpflichtet spätestens bei Ankunft die Miete im vollen Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus irgendwelchen Gründen nicht - nicht pünktlich - oder nicht planmäßig - durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

5.6 Stornierungsbedingungen: Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% vom Gesamtmietpreis
- Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 85% vom Gesamtmietpreis; danach: 100% vom Gesamtmietpreis.


6. Haftung

6.1 Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt.

6.2 Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und des Studio Equipments auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für diesen Zeitraum und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und evtl. dem daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.3 Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen z. B. Stromausfall.

6.4 Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.


7. Nutzungsbedingungen

7.1 Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters.

7.2 Eine Weitervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.

7.3 Die kommerzielle Nutzung des Studios ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

7.4 Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.

7.5 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, die Unfallverhütungsvorschriften im Sinne aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften/Auflagen einzuhalten. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

7.6 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Arbeit im Studio den geltenden Rechtbestimmungen genügt. Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein. Bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.

7.7 Die Anzahl der Begleitpersonen des Mieters ist grundsätzlich auf insgesamt 3 weitere Personen (z. B. zwei Models, Visagistin) begrenzt. Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

7.8 Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Eine artgerechte Versorgung während dieser Zeit, sowie keine Schädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios werden vorausgesetzt.

7.9 Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z. B. Kerzen) verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist das Anzünden von Tabakwaren gestattet, wenn dieses für die Umsetzung eines fotografischen Themas kurzfristig nötig ist.

7.10 Während der Mietzeit ist immer eine Aufsichtsperson im Büro anwesend. Im Regelfall ist das der Vermieter und oder ggf. eine von ihm beauftragte Vertrauensperson.


8. Buchungsdetails (Datum & Zeit)

Die vertragliche Vereinbarung gilt für den gewählten Tag, die Uhrzeit und die Gesamtdauer in Stunden.

Dauer: 0 Stunden | Miete: 0,00 €
Brutto inkl. MwSt.
HINWEIS: Mindestmietdauer 2 Std. erforderlich!

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Villingen-Schwenningen.

10. Schlussbemerkung

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.


Zustimmung und Bestätigung

⚠️ Bitte folgende Felder ausfüllen:

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